Ostergewinnspiel 2025 Teilnahmebedingungen
INAZUMA Filtertechnik-Gewinnspiel
„INAZUMA Osterverlosung“ vom 01.02.2025 bis 31.03.2025.
WAS KANN ICH GEWINNEN?
Unter allen Teilnehmern verlosen wir einmal „100% Trommelfilter Cashback“.
Die Gewinnsumme entspricht dabei dem auf dem Kaufbeleg des Gewinners ausgewiesen Betrag für den Trommelfilter (ohne weiteres Zubehör oder Installationskosten). Die Auszahlung des Gewinns erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das Konto des Gewinners.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer die nachstehenden Teilnahmebedingungen als verbindlich an und erklären sich mit ihnen einverstanden.
1. WER VERANSTALTET DAS GEWINNSPIEL?
Dieses Gewinnspiel wird von
Johannes Kurzweil GmbH
Gewerbepark 59
08258 Markneukirchen
(im Folgenden “INAZUMA
” oder „Veranstalter“)
durchgeführt.
2. WANN FINDET DAS GEWINNSPIEL STATT?
Das Gewinnspiel beginnt am 01.02.2025 um 00:01 Uhr und endet am 31.03.2025 um 23:59 Uhr.
Teilnahmen, welche nach Ende des Gewinnspiels beim Veranstalter eingehen, werden nicht berücksichtigt. Das Risiko des rechtzeitigen Zugangs beim Veranstalter trägt der Teilnehmer.
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden.
3. WER DARF TEILNEHMEN?
Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die im Gewinnspielzeitraum einen neuen Inazuma Trommelfilter bei INAZUMA oder beim INAZUMA Fachhandel erworben haben, bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der EU oder der Schweiz haben. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Mitarbeiter von INAZUMA, INAZUMA Fachhändler sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. Ein Ausschluss kann insbesondere, aber nicht ausschließlich erfolgen, wenn ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat, z. B. durch falsche Angaben. Gleiches gilt, wenn zu befürchten ist, dass durch das Verhalten eines Teilnehmers oder durch in der Person des Teilnehmers liegende Gründe das Image oder der gute Ruf von INAZUMA, dieses Gewinnspiels oder verbundener oder beauftragter Unternehmen, Schaden nehmen könnten.
4. WIE NEHME ICH TEIL?
Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen Sie lediglich bis 31.03.25 um 23:59 Uhr eine E-Mail mit dem Kaufbeleg (Rechnung) des Inazuma Trommelfilters an gewinnspiel@inazuma-online.com schicken. Es gilt der protokollierte Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs. Alternativ können Sie auch eine Kopie des Kaufbelegs per Briefpost mit dem Vermerk „Gewinnspiel“ an die unter (1) genannte Anschrift senden. Unfreie Briefsendungen werden nicht angenommen.
Auf dem Kaufbeleg muss Ihr Name, Anschrift und Kaufpreis des Filters sichtbar sein. Eine Mehrfachteilnahme am Gewinnspiel ist ausgeschlossen.
5. WIE KANN ICH GEWINNEN?
Die Gewinnvergabe erfolgt durch Auslosung unter allen Teilnehmern.
6. WIE ERFAHRE ICH VON MEINEM GEWINN?
Die Bekanntgabe des/ der Gewinner/s erfolgt am 20.04.25 auf der Homepage unter www.inazuma-online.com. Der Gewinner wird unter Angabe des Namens und des Wohnortes in verkürzter Form (bspw. Max M. aus M.) bekanntgegeben. Kann ein Gewinner unter den von ihm angegebenen Daten nicht innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung des Gewinns erreicht werden, oder versäumt er es in diesem Zeitraum seine Adressdaten zu bestätigen, verfällt der Gewinn. Der Veranstalter behält sich für diesen Fall vor, in der unter Ziffer 5. benannten Weise einen Alternativgewinner zu bestimmen.
7. ANWENDBARES RECHT, HAFTUNG & GEWÄHRLEISTUNG
Das Gewinnspiel untersteht den in Deutschland geltenden Gesetzen und Bestimmungen.
Für die Haftung und Gewährleistung von INAZUMA gelten die §§ 523, 524 BGB.
INAZUMA haftet nicht für die zeitweilige Nichtnutzbarkeit und/ oder für technische Störungen des Internets, aufgrund derer die Registrierung der Teilnehmer oder sonstige mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang stehende technische Vorgänge nicht und/ oder nur unzureichend erfolgen können.
Die weitere Haftung von INAZUMA und deren Erfüllungsgehilfen ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und im Falle der Verletzung von Leben und Körper. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Ersatzpflichtbegrenzt auf den typischerweise zu erwartenden Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
8. RECHTSWEG
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Verantwortlich für die im Rahmen des Gewinnspiels erfolgende Datenverarbeitung ist der Veranstalter.
Die angegebenen personenbezogenen Daten (Anrede, Name, E-Mailadresse) werden, soweit der Teilnehmer nicht ausdrücklich in die weitere Verwendung seiner Daten eingewilligt hat, ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO/ Art. 31 Abs. 2 lit. a DSG) genutzt und anschließend von INAZUMA, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen gelöscht
Der Teilnehmer hat im Hinblick auf die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der DSGVO sowie das Recht der Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Weitere Hinweise zum Datenschutz, insbesondere zu allen Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO sowie den Betroffenenrechten sind zu finden unter: INAZUMA Filtertechnik Datenschutzbestimmungen.