Garantiebedingungen für Trommelfilter der Serie „septem“
für vorhergehende Modelle gilt die gesetzliche Gewährleistung
Garantieleistungen gelten für die angegebene Dauer, gerechnet ab der Übergabe des Produktes an den Kunden (Rechnungsdatum). Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit oder eine neue Garantiezeit auf ersetzte oder instandgesetzte Teile. Die zusätzliche, optionale Garantieverlängerung um weitere 2 Jahre kann nur innerhalb von 6 Monaten ab Filterkauf erworben werden. Die Garantiezeit beginnt stets mit Datum des Filterkaufs, nicht mit dem Erwerb der Garantieverlängerung.
Garantiedauer
Garantieleistungen gelten für die angegebene Dauer, gerechnet ab der Übergabe des Produktes an den Kunden (Rechnungsdatum). Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit oder eine neue Garantiezeit auf ersetzte oder instandgesetzte Teile. Die zusätzliche, optionale Garantieverlängerung um weitere 2 Jahre kann nur innerhalb von 6 Monaten ab Filterkauf erworben werden. Die Garantiezeit beginnt stets mit Datum des Filterkaufs, nicht mit dem Erwerb der Garantieverlängerung.
Geltungsbereich
Die Garantieleistungen gelten nur für Filteranlagen und Zubehör mit Standort Deutschland. In allen anderen Ländern gilt die gesetzliche Regelung. Im Falle eines Weiterverkaufs des Artikels ist die Garantie nicht übertragbar. Diese Garantie gilt nicht bei gewerblicher Nutzung, hier gilt eine 6-monatige Gewährleistung.
Garantieumfang
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Material- oder Fabrikationsfehler. Zubehör wie Akkus, Batterien, Leuchtmittel und Verbrauchsmaterial sind von der Garantie ebenso ausgeschlossen wie Softwarefehler. Kein Anspruch besteht bei Verschleißteilen wie z.B. Wellendichtringen oder bei Korrosion, Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, Ausfälle der elektrischen Anlage bei Nichtbeachtung der elektrischen Vorschriften: VDE-Bestimmungen 0100, DIN 57113/VDE 0113. Weiterhin besteht kein Gewährleistungsanspruch bei Funktionsstörungen und Abnutzungserscheinungen, die auf gebrauchsüblichen Verschleiß (z. B. auch gewerblicher Betrieb), Überlastung, fehlerhafte Wartung oder unsachgemäße Eingriffe am Gerät durch den Käufer/durch Dritte zurückzuführen sind, oder wenn die Filteranlage nicht mit der original Inazuma Filtersteuerung betrieben wird.
Garantieleistungen
Filterstandort Deutschland (ausgenommen Inseln)
Die Garantie umfasst nach Wahl des Herstellers den unentgeltlichen Ersatz oder die Instandsetzung aller Teile, die zur Beseitigung von nachweisbaren Mängeln notwendig sind. Die Abwicklung erfolgt nach Wahl des Herstellers über den Handel, direkt durch den Hersteller, oder durch einen Partner im Rahmen eines Vor-Ort-Services. Bauliche Maßnahmen, wie z.B. Demontage von Einhausungen und Abdeckungen, gehören nicht zu den Garantieleistungen. Im Falle eines Defektes der Steuerung oder der daran angeschlossenen Sensoren erfolgt der Austausch / Ersatz stets direkt durch Versand von Ersatzteilen an den Kunden zur Selbstmontage.
Filterstandort restliche Länder (ausgenommen Schweiz)
Die Garantie umfasst nach Wahl des Herstellers den unentgeltlichen Ersatz oder die Instandsetzung aller Teile, die zur Beseitigung von nachweisbaren Mängeln notwendig sind. Die Abwicklung erfolgt stets durch den Versand von Ersatzteilen an den Kunden zur Selbstmontage.
Filterstandort Schweiz
Bitte wenden Sie sich zur Abwicklung direkt an Ihren Händler oder den Schweizer Importeur.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Folgeschäden, Fremdkosten, Reisekosten oder Aufwendungen welche von der Johannes Kurzweil GmbH nicht schriftlich freigegeben worden sind, können aus der Garantieleistung nicht hergeleitet werden und sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben ausdrücklich unberührt. Bei unbegründeter Inanspruchnahme des Kundendienstes gehen die Kosten für Fahrt und Zeitaufwand zu Lasten des Kunden.
Stand 01/2020